Anschaffungskosten: Nachträgliche Erhöhung

Anschaffungskosten: Nachträgliche Erhöhung

Anschaffungskosten sind nachträglich zu erhöhen, wenn die Erhöhung nicht im Jahr der Anschaffung eintritt, sondern in den Folgejahren. Nachträgliche Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 HGB zu aktivieren. Die Voraussetzungen des...