1. Home
  2. Aktu­elles

Aktu­elles

Unterstützung für Ukraine Geschädigte

Unterstützung für Ukraine Geschädigte

Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen: Bis zum 31.12.2024 genügt als Nachweis der Zuwendungen, der Bareinzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung, z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei...

mehr lesen