Sammelposten: Geplante Änderungen ab 2024

Sammelposten: Geplante Änderungen ab 2024

Derzeitige Regelung: Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 € und nicht mehr als 1.000 € kann ein Sammelposten gebildet werden (§ 6 Abs. 2a EStG). Die in Betracht kommenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens...

Geringwerte Wirtschaftsgüter ab 2024

Geringwerte Wirtschaftsgüter ab 2024

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut kann nur vorliegen, wenn es  beweglich, abnutzbar und selbständig (= für sich allein) nutzbar ist.  Außerdem darf der Höchstbetrag von 800 € netto ohne Umsatzsteuer nicht...