Die private Computernutzung durch Arbeitnehmer ist steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Peripheriegeräte, z. B. Drucker und Scanner, die Software und Telekommunikationseinrichtungen (Tablet, Handy, Internet usw.) sind eingeschlossen. Unter...
Schenkung von EDV-Geräten an Arbeitnehmer
Schenkt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Computer, handelt es sich um einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Erfolgt die Schenkung zusätzlich zum normalen Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil „Computer,...
Steuerfreies Trinkgeld: Die Höhe ist entscheidend
Zahlungen in Höhe von 50.000 € bzw. rund 1,3 Mio. € sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder. Praxis-Beispiel: Ein Unternehmen, das an einer GmbH beteiligt ist, zahlte den beiden Prokuristen der GmbH...
Parkplatzmiete: Minderung des geldwerten Vorteils
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, muss er den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung als Arbeitslohn versteuern. Vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelte für einen Parkplatz, den der Arbeitgeber angemietet...



